Häufige Fragen

Was Sie über uns wissen sollten,
bevor wir miteinander sprechen.

Drei Abschnitte: Allgemeines zur Vermittlung, Hinweise für Unternehmen, Hinweise für Fachkräfte. Wo möglich mit Verweis auf die einschlägigen Regelungen.

Allgemeines zur Vermittlung
Wir vermitteln qualifizierte Fachkräfte aus Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan an Unternehmen in Deutschland. Tätig sind wir mit Sitz in Dresden und mit eigener Tochtergesellschaft (OsOO) in Bischkek.
Private Arbeitsvermittlung ist in Deutschland nach §§ 296 ff. SGB III erlaubnisfrei zulässig. Die Vermittlung von Fachkräften aus Drittstaaten richtet sich nach dem Aufenthaltsgesetz (§§ 18 ff. AufenthG) und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Verbindung mit der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.
Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan. Gründer Markus Baus hat drei Jahre in Bischkek gelebt und verfügt über Russisch- und Kirgisischkenntnisse. Daraus ist ein eigenes Netzwerk vor Ort entstanden.
Pflege und Gesundheit, Handwerk und Technik, Bau und Logistik, Gastronomie und Hotellerie, Landwirtschaft, Produktion und Industrie sowie Gebäudereinigung und Facility Management. Für andere Branchen sprechen Sie uns an — ob eine Vermittlung sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall.
Über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@bausvermittlung.de. Anfragen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden persönlich beantwortet.
Hinweise für Unternehmen
Erstgespräch zur Bedarfsklärung, Vorauswahl im Netzwerk vor Ort, persönliches Interview der Kandidatinnen und Kandidaten in Bischkek, Übermittlung geprüfter Profile, Begleitung des Visumsverfahrens, Vorbereitung der Einreise und Integration im Betrieb.
Realistisch zwischen drei und neun Monaten ab Auftragserteilung — abhängig von Branche, erforderlicher Anerkennung, Sprachstand und Bearbeitungsdauer bei den zuständigen Behörden (Auslandsvertretung, Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit nach § 39 AufenthG). Pflege- und Gesundheitsberufe mit Anerkennungsverfahren dauern in der Regel länger.
Sichtung der Bewerbungsunterlagen, persönliches Interview vor Ort, Prüfung der Berufsqualifikation und — soweit für die Stelle relevant — eine Einschätzung des Sprachstands. Wir geben keine Profile weiter, die wir nicht selbst gesehen und gesprochen haben.
Wir koordinieren die Vorbereitung der Unterlagen und begleiten die Antragstellung. Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige Behörde (Auslandsvertretung, Anerkennungsstelle, Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit). Einen Anspruch auf Erteilung von Visum oder Anerkennung können wir nicht zusichern.
Die Vergütung erfolgt erfolgsbasiert nach Zustandekommen des Arbeitsvertrags. Höhe und Zahlungsbedingungen werden vor Auftragsannahme individuell vereinbart; sie hängen ab von Branche, Qualifikationsniveau und Umfang der Begleitung. Es gibt keine versteckten Gebühren. Die Konditionen werden vor Beginn schriftlich festgehalten.
Mit Unternehmen, die nach deutschem Arbeitsrecht beschäftigen, tarifliche bzw. ortsübliche Vergütung zahlen, schriftliche Arbeitsverträge nach Nachweisgesetz vorlegen und ihren Beschäftigten Wohnraum und Integration nicht im Wege stehen. Vermittlung in prekäre Beschäftigung schließen wir aus.
Hinweise für Fachkräfte
In der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie Berufserfahrung. Deutschkenntnisse sind je nach Stelle und Branche unterschiedlich erforderlich (typisch B1 für nicht-reglementierte Berufe, B2 für Pflege und Gesundheit). Den konkreten Bedarf besprechen wir im Erstgespräch.
Nein. Für Fachkräfte ist unser Service kostenfrei. Vermittlungshonorare tragen ausschließlich die auftraggebenden Unternehmen. Es entstehen keine Gebühren, keine Provisionen, keine Vorauszahlungen — weder vor noch nach Abschluss einer Vermittlung.Hinweis: § 296 SGB III erlaubt unter engen Voraussetzungen (schriftlicher Vermittlungsvertrag, gesetzliche Höchstgrenze) auch Honorare von Arbeitsuchenden. Hiervon machen wir keinen Gebrauch.
Über das Formular im Bereich „Für Fachkräfte". Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung. Vorab schicken Sie bitte Lebenslauf, Nachweise zu Ausbildung und Berufserfahrung sowie — falls vorhanden — Sprachzertifikate.
Nein. Eine erfolgreiche Vermittlung setzt mehrere Faktoren voraus, die nicht in unserer Hand liegen — Qualifikationsabgleich, Visumserteilung, betrieblicher Bedarf. Wir geben eine ehrliche Einschätzung im Erstgespräch und arbeiten transparent. Eine Erfolgszusage geben wir grundsätzlich nicht.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Vermittlung verarbeitet, nicht an Dritte verkauft und nur an konkret in Frage kommende Arbeitgeber weitergegeben — nach Ihrer Freigabe. Details regelt unsere Datenschutzerklärung nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG.

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