Häufige Fragen

Kurze Antworten für Betriebe und für Bewerber. Hintergrund mit Quellen steht im Ratgeber.

Für Betriebe

Kosten und Zusammenarbeit

Was kostet die Vermittlung?

Sie zahlen nur bei Erfolg. Die Höhe richtet sich nach dem Weg und dem Gehalt und steht vor Beginn schriftlich fest. Bezahlt wird in zwei Raten: die erste Hälfte nach dem Arbeitsantritt, die zweite nach drei Monaten.

Was passiert, wenn es nicht passt?

Endet das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten, entfällt die zweite Rate und wir besetzen einmal kostenfrei nach. Das gilt nicht, wenn die Trennung vom Betrieb ausgeht.

Arbeiten Sie mit Zeitarbeit?

Nein. Wir vermitteln direkt. Die Person schließt den Arbeitsvertrag mit Ihrem Betrieb.

Wer kümmert sich um die Unterkunft?

Die Unterkunft organisiert der Betrieb. Wir vermitteln keine Wohnungen, sprechen das Thema aber früh mit Ihnen durch, damit es vor der Einreise geklärt ist.

Vermitteln Sie auch Auszubildende?

Nein. Wir vermitteln Fachkräfte und Helfer in Arbeit, keine Ausbildungsplätze.

Für Betriebe

Wege und Voraussetzungen

Welche Wege gibt es für Arbeitskräfte aus Zentralasien?

Für befristete Arbeit bis acht Monate gibt es § 15d BeschV, auch ohne Berufsabschluss. Dauerhaft geht es über § 6 BeschV für Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung. Für LKW- und Busfahrer gilt zusätzlich § 24a BeschV. Zum Bedarfs-Check

Was bedeutet tarifgebunden bei § 15d?

Ihr Betrieb muss an einen Tarifvertrag gebunden sein, der den Lohn für die Tätigkeit regelt: über die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, einen Haustarif oder einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Die Person wird zu diesen tariflichen Bedingungen beschäftigt.

Wie viele Personen kann ich über § 15d beschäftigen?

Höchstens zehn innerhalb von zwölf Monaten im selben Einsatzbetrieb. Außerdem legt die Bundesagentur für Arbeit ein Kontingent fest. Ist es ausgeschöpft, gibt es keine weiteren Zustimmungen.

Brauchen die Kandidaten eine Anerkennung ihres Abschlusses?

Für § 15d nicht, dort ist kein Abschluss nötig. Für § 6 BeschV ist kein Anerkennungsverfahren nötig. Der Abschluss muss aber im Heimatland staatlich anerkannt sein und wird in Deutschland bewertet, bei einer Berufsausbildung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Wie gut sprechen die Kandidaten Deutsch?

Das ist unterschiedlich. Für § 15d und § 6 BeschV schreibt das Gesetz keine Deutschkenntnisse vor. Wir geben das Niveau im Profil an. Viele Kandidaten sprechen Russisch.

Für Betriebe

Branchen, Fahrer, Dauer

In welchen Branchen vermitteln Sie?

Unser Schwerpunkt ist der Bau. Wir vermitteln außerdem Fahrer, Bäckereikräfte und Personal für Produktion, Lager und Logistik, Gastronomie und Hotel, Reinigung, Landwirtschaft sowie Handwerk und Technik. Zu den Branchen

Dürfen Fahrer mit Führerschein aus Zentralasien bei uns fahren?

Ja, aber nur sechs Monate ab dem Wohnsitz in Deutschland. Danach muss der Führerschein umgeschrieben werden, für Staaten außerhalb von Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung mit theoretischer und praktischer Prüfung. LKW-Fahrer brauchen zusätzlich die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer.

Wie lange dauert es bis zur Einreise?

Das hängt vor allem von der Arbeitsagentur und der Botschaft ab. Feste Zusagen machen wir deshalb nicht. Sie wissen aber jederzeit, wo der Vorgang steht. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten feste Fristen für Termin und Entscheidung. Mehr im Ratgeber

Für Bewerber

Arbeiten in Deutschland

Die wichtigsten Fragen gibt es auch auf Russisch.

Kostet die Vermittlung für mich etwas?

Nein. Das Honorar zahlt der Betrieb. Wer Ihnen gegen Geld einen Job in Deutschland verspricht, handelt nicht in unserem Auftrag.

Wie bewerbe ich mich?

Füllen Sie das Formular auf der Seite Für Fachkräfte aus. Wir melden uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp und führen ein Gespräch in Ihrer Sprache. Zur Bewerbung · Bewerbung auf Russisch

Bekomme ich einen normalen Arbeitsvertrag?

Ja. Sie schließen den Vertrag direkt mit dem Betrieb, nach deutschem Recht. Sie bekommen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn, bei § 15d den Lohn nach Tarifvertrag.

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Für befristete Arbeit bis acht Monate über § 15d brauchen Sie keinen Abschluss. Für dauerhafte Arbeit über § 6 BeschV brauchen Sie einen im Heimatland staatlich anerkannten Abschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung und zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren.

Muss ich Deutsch sprechen?

Für diese Wege schreibt das Gesetz keine Deutschkenntnisse vor. Grundkenntnisse helfen aber sehr, bei der Arbeit und im Alltag. Wir sagen Ihnen, wo Deutsch nötig ist.

Kann ich über § 15d länger als acht Monate bleiben?

Nein. Über § 15d sind höchstens acht Monate innerhalb von zwölf Monaten erlaubt. Für eine dauerhafte Arbeit braucht es einen anderen Weg, zum Beispiel als Fachkraft mit Abschluss und Berufserfahrung.

In welchen Branchen kann ich arbeiten?

Vor allem auf dem Bau, als Fahrer und in Bäckereien. Dazu kommen Produktion, Lager, Gastronomie und Hotel, Reinigung, Landwirtschaft und Handwerk.

Kann ich mit meinem Führerschein in Deutschland fahren?

Ja, sechs Monate ab Ihrem Wohnsitz in Deutschland. Danach muss er umgeschrieben werden. Für Führerscheine aus Staaten außerhalb von Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind dafür theoretische und praktische Prüfung nötig.

Ihre Frage ist nicht dabei?Schreiben Sie uns. Zum Kontakt

Stand: Oktober 2026. Die Antworten ersetzen keine Rechtsberatung. Über Zustimmung und Visum entscheiden die Bundesagentur für Arbeit und die deutsche Auslandsvertretung.

Welcher Weg passt zu Ihrer Stelle?

Ein paar kurze Fragen, dann sehen Sie, ob § 15d, § 6 oder § 24a BeschV infrage kommt und was Ihr Betrieb dafür braucht. Unverbindlich und ohne Anmeldung.

Frage 1

In welcher Branche suchen Sie Personal?

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