So kommt Ihre Fachkraft zu Ihnen
Vier Phasen, acht Schritte. Sie sind an fünf Stellen gefragt, den Rest übernehmen wir. So wissen Sie jederzeit, wo der Vorgang steht.
Wer was macht
Sie entscheiden und unterschreiben. Suche, Unterlagen und Behördenwege übernehmen wir.
Klären
Bevor gesucht wird, steht fest, was Sie brauchen und welcher Weg rechtlich passt.
Anfrage und Bedarf
- Sie
beschreiben Tätigkeit, Ort, Zeitraum und Lohn. Ein Gespräch genügt.
- Wir
prüfen, ob § 15d, § 6 oder § 24a BeschV passt, und sagen ehrlich, wenn kein Weg passt.
Konditionen schriftlich
- Sie
lesen Einschätzung und Konditionen und sagen zu.
- Wir
schicken beides schriftlich. Das Honorar zahlen Sie erst nach dem Arbeitsantritt.
Auswählen
Wir suchen dort, wo die Menschen leben, und stellen Ihnen nur Personen vor, die wir gesprochen haben.
Suche und Gespräche
- Sie
haben hier nichts zu tun.
- Wir
suchen in Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan, sprechen jede Person selbst und prüfen die Nachweise.
- Fachkraft
schickt Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise, bei Fahrern den Führerschein.
Profile und Interview
- Sie
sehen die Profile, sprechen per Video mit den Kandidaten und entscheiden.
- Wir
stellen passende Profile vor, organisieren das Interview und übersetzen.
- Fachkraft
stellt sich im Video-Interview vor.
Genehmigen
Vertrag, Zustimmung der Arbeitsagentur und Visum. Wir bereiten die Unterlagen vor und behalten die Fristen im Blick.
Arbeitsvertrag und Zustimmung
- Sie
unterschreiben den Arbeitsvertrag. Bei § 15d beantragen Sie die Zustimmung, die Unterlagen bereiten wir vor.
- Wir
bereiten Vertrag und Unterlagen für die Arbeitsagentur vor, bei § 6 BeschV auch die Bewertung des Abschlusses.
- Fachkraft
unterschreibt den Arbeitsvertrag.
Visum
- Sie
haben hier nichts zu tun.
- Wir
helfen bei Unterlagen, Übersetzungen und dem Termin bei der Botschaft.
- Fachkraft
beantragt das Visum bei der deutschen Botschaft und zahlt die Gebühr von 75 Euro.
Ankommen
Die ersten Wochen entscheiden, ob es passt. Deshalb bleiben wir auch nach der Ankunft da.
Einreise und Start
- Sie
stellen Unterkunft und eine feste Ansprechperson. Bei Lebensmitteln: Belehrung vor dem ersten Arbeitstag.
- Wir
begleiten Anmeldung, Konto und Krankenkasse.
- Fachkraft
reist ein, meldet sich an und fängt bei Ihnen an.
Begleitung
- Sie
haben hier nichts zu tun.
- Wir
bleiben für beide Seiten erreichbar. Endet das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten, besetzen wir einmal kostenfrei nach, außer die Trennung geht vom Betrieb aus.
Was Ihr Betrieb vorab braucht,klären wir im ersten Gespräch. Einen schnellen Überblick gibt der Bedarfs-Check.
Was gesetzlich feststeht
Feste Zusagen zur Dauer machen wir nicht, denn sie hängt von Arbeitsagentur und Botschaft ab. Diese Fristen gelten, wenn der Betrieb das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt.
Zustimmung der Arbeitsagentur bis 1 Woche
Termin bei der Botschaft bis 3 Wochen
Entscheidung über das Visum in der Regel bis 3 Wochen
Quellen: § 36 BeschV, § 81a AufenthG. Mehr dazu im Ratgeber.