So kommt Ihre Fachkraft zu Ihnen

Vier Phasen, acht Schritte. Sie sind an fünf Stellen gefragt, den Rest übernehmen wir. So wissen Sie jederzeit, wo der Vorgang steht.

Wer was macht

Sie entscheiden und unterschreiben. Suche, Unterlagen und Behördenwege übernehmen wir.

Wer ist wann gefragt?Jeder Punkt ist ein Schritt, bei dem die Seite etwas tut.
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Klären

Bevor gesucht wird, steht fest, was Sie brauchen und welcher Weg rechtlich passt.

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Anfrage und Bedarf

  • Sie

    beschreiben Tätigkeit, Ort, Zeitraum und Lohn. Ein Gespräch genügt.

  • Wir

    prüfen, ob § 15d, § 6 oder § 24a BeschV passt, und sagen ehrlich, wenn kein Weg passt.

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Konditionen schriftlich

  • Sie

    lesen Einschätzung und Konditionen und sagen zu.

  • Wir

    schicken beides schriftlich. Das Honorar zahlen Sie erst nach dem Arbeitsantritt.

2

Auswählen

Wir suchen dort, wo die Menschen leben, und stellen Ihnen nur Personen vor, die wir gesprochen haben.

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Suche und Gespräche

  • Sie

    haben hier nichts zu tun.

  • Wir

    suchen in Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan, sprechen jede Person selbst und prüfen die Nachweise.

  • Fachkraft

    schickt Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise, bei Fahrern den Führerschein.

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Profile und Interview

  • Sie

    sehen die Profile, sprechen per Video mit den Kandidaten und entscheiden.

  • Wir

    stellen passende Profile vor, organisieren das Interview und übersetzen.

  • Fachkraft

    stellt sich im Video-Interview vor.

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Genehmigen

Vertrag, Zustimmung der Arbeitsagentur und Visum. Wir bereiten die Unterlagen vor und behalten die Fristen im Blick.

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Arbeitsvertrag und Zustimmung

  • Sie

    unterschreiben den Arbeitsvertrag. Bei § 15d beantragen Sie die Zustimmung, die Unterlagen bereiten wir vor.

  • Wir

    bereiten Vertrag und Unterlagen für die Arbeitsagentur vor, bei § 6 BeschV auch die Bewertung des Abschlusses.

  • Fachkraft

    unterschreibt den Arbeitsvertrag.

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Visum

  • Sie

    haben hier nichts zu tun.

  • Wir

    helfen bei Unterlagen, Übersetzungen und dem Termin bei der Botschaft.

  • Fachkraft

    beantragt das Visum bei der deutschen Botschaft und zahlt die Gebühr von 75 Euro.

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Ankommen

Die ersten Wochen entscheiden, ob es passt. Deshalb bleiben wir auch nach der Ankunft da.

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Einreise und Start

  • Sie

    stellen Unterkunft und eine feste Ansprechperson. Bei Lebensmitteln: Belehrung vor dem ersten Arbeitstag.

  • Wir

    begleiten Anmeldung, Konto und Krankenkasse.

  • Fachkraft

    reist ein, meldet sich an und fängt bei Ihnen an.

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Begleitung

  • Sie

    haben hier nichts zu tun.

  • Wir

    bleiben für beide Seiten erreichbar. Endet das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten, besetzen wir einmal kostenfrei nach, außer die Trennung geht vom Betrieb aus.

Was Ihr Betrieb vorab braucht,klären wir im ersten Gespräch. Einen schnellen Überblick gibt der Bedarfs-Check.

Was gesetzlich feststeht

Feste Zusagen zur Dauer machen wir nicht, denn sie hängt von Arbeitsagentur und Botschaft ab. Diese Fristen gelten, wenn der Betrieb das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt.

Zustimmung der Arbeitsagentur bis 1 Woche

Woche 0 bis 1

Termin bei der Botschaft bis 3 Wochen

Woche 1 bis 4

Entscheidung über das Visum in der Regel bis 3 Wochen

Woche 4 bis 7
Höchstfristen im beschleunigten Fachkräfteverfahren, das der Betrieb bei der Ausländerbehörde beantragt. Ohne dieses Verfahren gilt nur: Die Zustimmung der Arbeitsagentur gilt nach zwei Wochen als erteilt. Ist eine Anerkennung nötig, soll sie im beschleunigten Verfahren innerhalb von zwei Monaten entschieden sein.

Quellen: § 36 BeschV, § 81a AufenthG. Mehr dazu im Ratgeber.