Fachkräfte aus Zentralasien für Ihren Betrieb

Sie finden in Deutschland nicht genug Leute? Wir suchen in Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan nach Fachkräften und Helfern, die zu Ihrer Tätigkeit passen, und begleiten den Weg bis zum ersten Arbeitstag.

Zwei Bauarbeiter in Warnwesten auf einer Baustelle
Foto: Joe Holland, Unsplash

Was kostet Sie eine offene Stelle?

Wer Stellen nicht besetzen kann, lehnt Aufträge ab oder schiebt sie. Mit dem Rechner sehen Sie in einer Minute, wie viel Umsatz dabei verloren geht.

62 %der Betriebe im Tiefbau können offene Stellen zumindest teilweise nicht besetzen.
32 %der Betriebe im Bauhauptgewerbe sagen: Fehlende Fachkräfte bremsen unser Geschäft.
15.500 €Umsatz je Beschäftigtem und Monat im Bauhauptgewerbe 2025, gerundet. Damit rechnet unser Rechner.

Quellen: DIHK-Fachkräftereport 2025/2026, KfW-ifo-Fachkräftebarometer Juni 2026, eigene Berechnung aus Zahlen der Bauindustrie. Mehr auf der Seite Fakten.

Sie entscheiden. Den Rest übernehmen wir.

Die Person wird direkt bei Ihnen angestellt, ohne Zeitarbeit.

  1. Suche in Zentralasien

    In Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan, mit festen Partnern in Almaty und Taschkent.

  2. Persönliches Gespräch

    Wir sprechen jede Person vorher selbst, vor Ort oder per Video.

  3. Profil vor der Zusage

    Lebenslauf, Nachweise und auf Wunsch ein Video-Interview.

  4. Behördenwege

    Wir klären den passenden Weg und bereiten die Unterlagen für Arbeitsagentur und Botschaft vor.

  5. Ehrlich erklärt

    Lohn, Arbeit und Unterkunft erklären wir der Person vorher, ohne Dolmetscher.

  6. Begleitung

    Ein Ansprechpartner für Sie und die Fachkraft, auch nach der Ankunft.

Was Ihr Betrieb vorab braucht,klären wir im ersten Gespräch. Einen schnellen Überblick gibt der Bedarfs-Check.

Branchen

Unser Schwerpunkt ist der Bau. Welcher Weg passt, hängt von Tätigkeit, Abschluss und Tarifbindung ab. Das prüfen wir mit Ihnen im ersten Gespräch.

Bagger bei Erdarbeiten auf einer Baustelle
Foto: Abdul Zreika, Unsplash

Bau & Tiefbau

Bauhelfer und Facharbeiter für Hoch- und Rohbau, Tief-, Kabel- und Leitungsbau, Glasfaser, Straßen- und Pflasterbau sowie Garten- und Landschaftsbau.

Helfer befristet über § 15d BeschV, wenn der Betrieb tarifgebunden ist. Facharbeiter mit Abschluss und Erfahrung dauerhaft über § 6 BeschV.

Lächelnder Fahrer neben einem beladenen Lieferwagen
Foto: Victória Kubiaki, Unsplash

Transport & Fahrer

Fahrer für Transporter bis 3,5 Tonnen, etwa für Kurier- und Lieferdienste oder Fahrten zur Baustelle. LKW- und Busfahrer auf Anfrage.

Der Führerschein gilt ab dem Wohnsitz in Deutschland sechs Monate, dann muss er umgeschrieben werden. Für LKW und Bus gibt es § 24a BeschV.

In der Backstube wird Mehl über Teiglinge gestreut
Foto: Maite Paternain, Unsplash

Bäckerei & Lebensmittel

Bäcker und Helfer für Backstube, Produktion, Verpackung und Versand, auch für Früh- und Nachtschichten.

Vor dem ersten Arbeitstag braucht jede Person die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt.

Weitere Branchen

Engpassberuflaut Bundesagentur für Arbeit § 15dbefristet, auch Helfer § 6dauerhaft, Fachkräfte § 24aLKW und Bus

  • Produktion & IndustrieMaschinenführer, Montage, Fertigung§ 15d§ 6
  • Lager & LogistikLageristen, Kommissionierer, Staplerfahrer§ 15d§ 6
  • Gastronomie & HotelKöche, Servicekräfte, HotelfachleuteEngpassberuf§ 15d§ 6
  • Reinigung & FacilityGebäudereinigung, Hausmeister§ 15d
  • LandwirtschaftErntehelfer, Gärtner, Tierpflege§ 15d
  • Handwerk & TechnikElektriker, Installateure, MechatronikerEngpassberuf§ 6§ 15d

Die Bundesagentur für Arbeit zählt 2025 insgesamt 157 Engpassberufe, darunter Bau, Handwerk, Köche und Berufskraftfahrer. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Presseinformation Nr. 32 vom 2. September 2026. Zur Mitteilung

Konditionen, klar vor dem Start

Die Höhe des Honorars richtet sich nach Weg und Gehalt und steht vorher schriftlich fest.

  1. Honorar nur bei Erfolg

    Ohne Arbeitsantritt zahlen Sie nichts. Es gibt keine Vorauszahlung.

  2. Zahlung in zwei Raten

    Die erste Hälfte nach dem Arbeitsantritt, die zweite nach drei Monaten.

  3. Nachbesetzung

    Endet das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten, entfällt die zweite Rate und wir besetzen einmal kostenfrei nach. Das gilt nicht, wenn die Trennung vom Betrieb ausgeht.

  4. Keine Zeitarbeit

    Die Person arbeitet mit eigenem Arbeitsvertrag direkt bei Ihnen. Wir vermitteln, wir verleihen nicht.

Weitere Fragen?Antworten zu Tarif, Unterkunft, Dauer und mehr stehen in den häufigen Fragen und im Ratgeber.

Markus Baus, Inhaber von Baus Vermittlung

Ihr Ansprechpartner

Markus Baus

Inhaber von Baus Vermittlung

BausVermittlung@mail.de0162 4179543

Welcher Weg passt zu Ihrer Stelle?

Ein paar kurze Fragen, dann sehen Sie, ob § 15d, § 6 oder § 24a BeschV infrage kommt und was Ihr Betrieb dafür braucht. Unverbindlich und ohne Anmeldung.

Frage 1

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