Arbeitsvisum für Deutschland
Antworten für Arbeitskräfte aus Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan und für Betriebe, die sie einstellen möchten. Jede Frage in einem Satz beantwortet. Details und Quellen mit einem Klick.
Das Wichtigste in Kürze
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Kapitel 1
Wege und Voraussetzungen
Welche Aufenthaltswege es gibt und wer welchen nutzen kann.
Welcher Weg passt? Wegweiser in zwei Fragen
LKW- und Busfahrer: eigener Weg über § 24a BeschV.
Welche Wege nach Deutschland gibt es für Arbeitskräfte aus Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan?
Befristet über § 15d BeschV, dauerhaft über § 6 BeschV oder mit Anerkennung, für Fahrer über § 24a BeschV.
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Die wichtigsten Wege sind die befristete Beschäftigung nach § 15d BeschV, die dauerhafte Beschäftigung mit Berufserfahrung nach § 6 BeschV, die Beschäftigung als Fachkraft mit Anerkennung nach § 18a oder § 18b AufenthG und die Anerkennungspartnerschaft. Für Berufskraftfahrer gibt es § 24a BeschV, für die Arbeitssuche die Chancenkarte.
Welcher Weg passt, hängt vor allem von drei Fragen ab: Gibt es einen Berufsabschluss? Wie lange soll die Arbeit dauern? Ist der Betrieb tarifgebunden?
Für jede Tätigkeit, auch ohne Abschluss. Der Betrieb muss tarifgebunden sein, es gilt ein Kontingent der Bundesagentur für Arbeit.
Abschluss, der im Heimatland staatlich anerkannt ist, und zwei Jahre Berufserfahrung. Keine Anerkennung in Deutschland nötig.
Der Abschluss wurde in Deutschland als gleichwertig anerkannt. Danach ist jede qualifizierte Beschäftigung möglich.
Schon arbeiten und die Anerkennung in Deutschland nachholen. Deutsch auf Niveau A2 nötig.
Für LKW- und Busfahrer, die Führerschein oder Grundqualifikation in Deutschland erwerben.
Bis zu ein Jahr Arbeitssuche in Deutschland, mit Punktesystem, Sprachkenntnissen und gesichertem Lebensunterhalt.
Sie gilt nur für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Für Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan ist sie kein Weg.
Bedarfs-Check: Welcher Weg passt zu Ihrer Stelle?
Quelle: Make it in Germany: Visum beantragen · Bundesagentur für Arbeit: Berufserfahrene Fachkräfte (§ 6 BeschV)
Was ist § 15d BeschV und wer kann darüber arbeiten?
Befristete Arbeit bis acht Monate, für jede Tätigkeit, wenn der Betrieb tarifgebunden ist.
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§ 15d BeschV erlaubt eine befristete Beschäftigung von höchstens acht Monaten innerhalb von zwölf Monaten, für jede Tätigkeit und auch ohne Berufsabschluss. Voraussetzung ist ein tarifgebundener Betrieb, der nach Tarif bezahlt und die Reisekosten trägt.
Voraussetzungen
- Der Betrieb ist tarifgebunden: über den Arbeitgeberverband, einen Haustarif oder einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, der den Lohn für die Tätigkeit regelt
- Beschäftigung zu den tariflichen Bedingungen, mindestens 30 Stunden pro Woche
- Der Betrieb trägt die Reisekosten
- Höchstens zehn Personen über diesen Weg im selben Einsatzbetrieb innerhalb von zwölf Monaten
- Das jährliche Kontingent der Bundesagentur für Arbeit ist noch nicht ausgeschöpft
So läuft es ab
- Der Betrieb beantragt die Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Mit der Zustimmung beantragt die Arbeitskraft das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung.
- Einreise und Arbeitsbeginn. Eine Verlängerung ist bis zur Höchstdauer möglich, auch bei einem anderen Arbeitgeber.
Quelle: § 15d BeschV
Wie kann eine Fachkraft ohne Anerkennung dauerhaft in Deutschland arbeiten?
Mit einem Abschluss aus dem Heimatland und zwei Jahren Berufserfahrung, über § 6 BeschV.
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Über § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV: mit einem im Heimatland staatlich anerkannten Abschluss, mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren und einem Gehalt ab 45.630 Euro brutto im Jahr (2026) oder nach Tarif. Eine Anerkennung in Deutschland und Deutschkenntnisse sind dafür nicht vorgeschrieben.
Voraussetzungen
- Eine qualifizierte Tätigkeit, für die man üblicherweise eine Ausbildung oder ein Studium braucht
- Ein Abschluss, der im Herkunftsland staatlich anerkannt ist: eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder ein Studium
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
- Gehalt von mindestens 45.630 Euro brutto im Jahr (2026) oder Bezahlung nach Tarif bei einem tarifgebundenen Betrieb
Wer bei der ersten Einreise 45 Jahre oder älter ist, braucht ein Gehalt von mindestens 55.770 Euro brutto im Jahr (2026) oder eine ausreichende Altersvorsorge.
Nachweis des Abschlusses
Bei einer Berufsausbildung bestätigt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, dass der Abschluss im Herkunftsland staatlich anerkannt ist und mindestens zwei Jahre gedauert hat. Bei einem Studium reicht oft ein passender Eintrag in der Datenbank anabin.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Berufserfahrene Fachkräfte (§ 6 BeschV)
Wann braucht man eine Anerkennung, und was ist eine Anerkennungspartnerschaft?
Für die Arbeit als Fachkraft nach § 18a oder § 18b AufenthG. Mit einer Anerkennungspartnerschaft kann man schon vorher arbeiten.
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Eine Anerkennung braucht, wer als Fachkraft nach § 18a oder § 18b AufenthG arbeiten will. Mit der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG kann man schon im Betrieb arbeiten und die Anerkennung in Deutschland nachholen. Dafür sind Deutschkenntnisse auf Niveau A2 nötig.
Bei der Anerkennung prüft eine deutsche Stelle, ob der Abschluss einem deutschen gleichwertig ist. Zuständig ist je nach Beruf zum Beispiel die IHK FOSA, eine Handwerkskammer oder eine Landesbehörde. Welche Stelle passt, zeigt das Portal anerkennung-in-deutschland.de.
Anerkennungspartnerschaft
- Abschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung oder ein Studium, im Herkunftsland staatlich anerkannt
- Deutschkenntnisse auf Niveau A2
- Ein Arbeitsvertrag mit einem Betrieb, der die Anerkennung unterstützt
Quelle: Make it in Germany: Anerkennungspartnerschaft · Anerkennung in Deutschland
Kapitel 2
Visum: Sprache, Dauer, Kosten
Was das Gesetz verlangt, wie lange es dauert und was es kostet.
Braucht man Deutschkenntnisse für ein Arbeitsvisum?
Für § 15d und § 6 BeschV schreibt das Gesetz keine Deutschkenntnisse vor.
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Für § 15d BeschV und § 6 BeschV schreibt das Gesetz keine Deutschkenntnisse vor. Für die Anerkennungspartnerschaft ist Deutsch auf Niveau A2 nötig, für die Chancenkarte Grundkenntnisse in Deutsch oder gute Englischkenntnisse.
Auch wenn das Gesetz es nicht verlangt: Grundkenntnisse helfen sehr, bei der Arbeitssicherheit, im Team und im Alltag. Viele Betriebe wünschen sich zumindest einfache Verständigung. Wir sagen Bewerberinnen und Bewerbern ehrlich, wo Deutsch nötig ist, und geben das Sprachniveau im Profil an.
Wie lange dauert es bis zum Arbeitsvisum?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Im beschleunigten Verfahren gelten feste Fristen.
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Eine feste Dauer gibt es nicht. Sie hängt von der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, der Wartezeit auf einen Termin bei der Botschaft und vollständigen Unterlagen ab. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten feste Fristen: Termin bei der Botschaft innerhalb von drei Wochen und Entscheidung meist innerhalb von drei weiteren Wochen.
Zustimmung der Arbeitsagentur bis 1 Woche
Termin bei der Botschaft bis 3 Wochen
Entscheidung über das Visum in der Regel bis 3 Wochen
Ohne beschleunigtes Verfahren gibt es für Termin und Visum keine festen Fristen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt der Betrieb bei der Ausländerbehörde, mit Vollmacht der Fachkraft.
Vollständige Unterlagen mit Übersetzungen. Fehlt ein Dokument, beginnt das Warten oft von vorn.
Quelle: § 36 BeschV (Zustimmung der Arbeitsagentur) · § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Was kostet ein Arbeitsvisum für Deutschland?
Visum 75 Euro, beschleunigtes Verfahren 411 Euro, dazu Übersetzungen.
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Ein nationales Visum für Deutschland kostet 75 Euro. Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren verlangt die Ausländerbehörde derzeit 411 Euro, die der Betrieb übernehmen kann. Dazu kommen Kosten für Übersetzungen und gegebenenfalls für die Bewertung des Abschlusses.
- Die Visumgebühr wird bei einer Ablehnung nicht erstattet
- Bei § 15d BeschV trägt der Betrieb die Reisekosten
Wer Ihnen gegen Geld einen Arbeitsplatz in Deutschland verspricht, handelt nicht in unserem Auftrag.
Quelle: Make it in Germany: Visum beantragen · § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
- Bewerbung und Gespräch
- Zustimmung und Visum
- Einreise und Anmeldung
- Erster Arbeitstag
Kapitel 3
Ankommen und arbeiten
Führerschein, erste Wege zu Ämtern und Rechte bei der Arbeit.
Gilt ein Führerschein aus Kirgistan, Kasachstan oder Usbekistan in Deutschland?
Ja, sechs Monate ab dem Wohnsitz in Deutschland. Danach muss er umgeschrieben werden.
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Ja, sechs Monate ab dem Wohnsitz in Deutschland. Danach muss er umgeschrieben werden, für Staaten außerhalb von Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Berufskraftfahrer brauchen zusätzlich die Grundqualifikation mit der Schlüsselzahl 95.
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. Plätze in Fahrschulen sind oft knapp, deshalb lohnt es sich, früh zu planen.
LKW und Bus
Fehlen EU-Führerschein oder Grundqualifikation, erlaubt § 24a BeschV die Einreise, um beides in Deutschland zu erwerben, wenn danach ein Arbeitsplatz als Berufskraftfahrer wartet.
Was muss man nach der Einreise in Deutschland erledigen?
Wohnung anmelden, Konto eröffnen, Krankenkasse wählen und, wenn nötig, den Aufenthaltstitel beantragen.
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Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug die Wohnung beim Bürgeramt anmelden, ein Konto eröffnen, eine Krankenkasse wählen und, wenn nötig, den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen. Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.
- Wohnung beim Bürgeramt anmelden, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
- Die Steuer-Identifikationsnummer kommt danach per Post. Der Betrieb braucht sie für die Lohnabrechnung
- Ein Bankkonto eröffnen, auf das der Lohn überwiesen wird
- Eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Der Betrieb meldet die Beschäftigung an
- Gilt das Visum kürzer als die Beschäftigung: rechtzeitig den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen
Pass, Visum, Arbeitsvertrag und Zeugnisse als Kopie und als Foto auf dem Handy dabeihaben. Viele Termine gehen damit schneller.
Welche Rechte haben ausländische Beschäftigte in Deutschland?
Dieselben wie alle Beschäftigten, darunter mindestens 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde (2026).
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Dieselben wie alle Beschäftigten: mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (2026), die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich, mindestens 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Kostenlose Beratung gibt es bei Faire Integration, auch auf Russisch.
- Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde im Jahr 2026, ab 2027 14,60 Euro. Bei § 15d gilt der Lohn nach Tarifvertrag
- Die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Lohn und Arbeitszeit bekommt man spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich
- Mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche
- In der Regel höchstens acht Stunden Arbeit am Tag, mit Ausgleich bis zu zehn Stunden
- Bei Krankheit zahlt der Betrieb den Lohn bis zu sechs Wochen weiter, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht
Quelle: Faire Integration
Kapitel 4
Für Betriebe
Was Betriebe vorbereiten sollten und wobei wir helfen.
Was müssen Betriebe vorbereiten, die Fachkräfte aus Zentralasien einstellen möchten?
Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag, Lohn nach Tarif oder Gehaltsgrenze und eine Unterkunft.
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Eine klare Stellenbeschreibung, einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht, Angaben zu Lohn und Tarif und eine Unterkunft für die ersten Monate. Bei § 15d BeschV muss der Betrieb tarifgebunden sein, die Zustimmung der Arbeitsagentur beantragen und die Reisekosten tragen.
- Stellenbeschreibung mit Tätigkeit, Ort und Arbeitszeit
- Angaben zu Lohn und Tarifvertrag
- Unterkunft für die ersten Monate
- Eine feste Ansprechperson im Betrieb
- Bei Fahrern: Plan für die Umschreibung des Führerscheins
- Bei Lebensmitteln: Termin für die Belehrung beim Gesundheitsamt
Zum Bedarfs-Check für Betriebe
Quelle: § 15d BeschV
Was macht Baus Vermittlung, und was kostet die Vermittlung?
Wir finden und begleiten Fachkräfte aus Zentralasien. Für Bewerber kostenlos, Betriebe zahlen erst nach dem Arbeitsantritt.
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Baus Vermittlung sucht Fachkräfte und Helfer in Kirgistan, Kasachstan und Usbekistan, prüft den passenden Aufenthaltsweg und begleitet Betrieb und Fachkraft bis nach der Ankunft. Für Fachkräfte ist die Vermittlung kostenlos. Betriebe zahlen ein Honorar erst nach dem Arbeitsantritt.
Zum Schluss
Häufige Fragen
Eine Auswahl. Alle Fragen von Betrieben und Bewerbern stehen auf einer eigenen Seite.
Was kostet die Vermittlung?
Sie zahlen nur bei Erfolg. Die Höhe richtet sich nach dem Weg und dem Gehalt und steht vor Beginn schriftlich fest. Bezahlt wird in zwei Raten: die erste Hälfte nach dem Arbeitsantritt, die zweite nach drei Monaten.
Was passiert, wenn es nicht passt?
Endet das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten, entfällt die zweite Rate und wir besetzen einmal kostenfrei nach. Das gilt nicht, wenn die Trennung vom Betrieb ausgeht.
Kostet die Vermittlung für mich etwas?
Nein. Das Honorar zahlt der Betrieb. Wer Ihnen gegen Geld einen Job in Deutschland verspricht, handelt nicht in unserem Auftrag.
Wie bewerbe ich mich?
Füllen Sie das Formular auf der Seite Für Fachkräfte aus. Wir melden uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp und führen ein Gespräch in Ihrer Sprache. Zur Bewerbung · Bewerbung auf Russisch
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Über Zustimmung und Visum entscheiden die Bundesagentur für Arbeit und die deutsche Auslandsvertretung.